Förderung weiterer Effizienz-Maßnahmen am Haus
Folgende Maßnahmen werden neben erneuerbare Heizungen gefördert:
- Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen
- Austausch von Fenstern und Türen
- Sommerlicher Wärmeschutz
- Einbau/Austausch/Optimierung von Lüftungstechnik
- Einbau „Effeciency Smart Home“
- NWG: Einbau Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
- Kältetechnik zur Raumkühlung
- Einbau energieeffizienter Innenbeleuchtungssysteme
Detailinformationen zur Höhe der Förderung finden Sie auf den Seiten des BMWK. Oder lassen Sie sich mit dem FördermittelCheck die für Sie relevanten Förderungen anzeigen.
Ergänzungskredit:
Neben des Zuschusses zur Heizungslage hat die Bundesregierung auch ein zinsverbilligtes Kreditprogramm für den Heizungstausch und weiterer Effizienzmaßnahmen aufgesetzt. Die Rahmendaten hierzu lauten:
- Kreditsumme: Bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit - zinsverbilligt
- Antragsberechtigt: Private Selbstnutzerinnen und Selbstnutzer von Wohngebäuden
- Einkommensgrenzen: Zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro
Diese Förderkredite können bei der Kfw beantragt werden.
Erstfassung: November 2023
Update: Januar 2024